Übernahme eines Anteils an einer Immobilien-Personengesellschaft
Wir haben den einkommensteuerlichen Status der Gesellschaft geprüft: War sie wirklich nur vermögensverwaltend, erlaubt also den steuerfreien Verkauf von Immobilien nach einer Haltedauer von zehn Jahren? Oder ist sie möglicherweise unerkannt gewerblich? Dafür waren die Transaktionen der vergangenen Jahre und die geplanten Transaktionen in der Zukunft zu beleuchten. Die Drei-Objekte-Grenze, die diese Frage klären soll, klingt einfach, ist aber voller Stolperfallen. Löst der Gesellschafterwechsel Grunderwerbsteuer aus? Vielleicht zwar nicht allein dieser, wohl aber im Zusammenhang mit weiteren Umstrukturierungen in der Vergangenheit oder in der näheren Zukunft? Welche Risiken ergeben sich aus Vorsteuerberichtigungen (siehe unten)?