Verteidigung gegen den Vorwurf der „Liebhaberei“ bei Autosammlungen oder Flugzeugvermietung
Wir verteidigen Sie, wenn Sie mit Liebhaberautos handeln und gerade in den ersten Jahren Verluste erzielen, gegen den Vorwurf des Finanzamts, Sie seien aus „Liebhaberei“ ohne Gewinnerzielungsabsicht tätig. Mit diesem Vorwurf will Ihnen das Finanzamt die Verluste streichen. Wir sagen Ihnen auch, welche Maßnahmen Sie treffen können, um das Finanzamt zu überzeugen. Diese Erfahrung haben wir nicht nur bei Autos, sondern auch bei der Vermietung von Flugzeugen.