Gemeinnützige Organisationen: Gestaltung der Mikrokreditvergabe in komplexer internationaler Struktur
Die Vergabe von Mikrokrediten an Kleinstunternehmer in Entwicklungsländern ist im Prinzip mit den Vorgaben der steuerlichen Gemeinnützigkeit zu vereinbaren, auch wenn die Kreditvergabe an sich auch als wirtschaftliche Tätigkeit aufgefasst werden kann. Dafür sind aber viele Fragen zu klären. Dazu zählen Details bei der Vergabe der Kredite; so ist zu klären, wie mit einer möglichen Konkurrenz zu lokalen Banken umzugehen ist (damit ein Zweckbetrieb vorliegt). Zu den Details zählt auch die Struktur der gemeinnützigen Organisation in ihrem internationalen Netzwerk: An welche der Netzwerkkörperschaften darf der deutsche Verein die von ihm gesammelten Spenden weiterreichen, an welche nicht? Welche dieser Körperschaften darf am Ende tatsächlich die Kredite vergeben? Wir prüfen auch, welche Verträge zwischen den beteiligten Einheiten zu schließen sind und welche Nachweise zu erbringen sind. Bei all dem kann es Widersprüche zwischen den deutschen gemeinnützigkeitsrechtlichen (steuerlichen) Vorschriften und den Gesetzen in den jeweiligen Ländern geben.