Onlinehandel im Binnenmarkt
Im Zeitalter des Versandhandels über das Internet sind grenzüberschreitende Geschäfte inzwischen vielfache Normalität. Bei einem Versand der bestellten Waren von Deutschland aus sind vor Allem die unterschiedlichen Lieferschwellen in den anderen EU-Ländern zu beachten. Hier kann für einzelne Länder schnell die Grenze überschritten werden mit der Folge, dass eine Registrierung in dem jeweiligen Land erforderlich wird, sowie die Abgabe laufender Umsatzsteuer-Voranmeldungen.
Erfolgt die Lieferungen fallweise (z.B. aufgrund von Individualisierungen) direkt vom eigenen Lieferanten an den Kunden, sind die Regelungen für Dreiecksgeschäfte bis hin zu Reihengeschäften mit Grenzüberschreitungen zu beachten.
Wird die Lieferungen über ein Logistik-Center in einem anderen EU-Land (z.B. Lager in Polen und Tschechien wie beim Amazon im FBA – fulfilment by amazon- Angebot) abgewickelt, ergibt sich auch hier die Konsequenz einer Registrierung im Ausland und der laufenden Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Registrierung über eines unserer Kooperationsbüros, sei es bei der Kommunikation hierzu und auch für die laufenden Meldungen (und der hierbei zu beachtetenden unterschiedlichen Einreichungstermine in den verschiedenen EU-Ländern), sowie die steuerliche Beurteilung zu Auslandssachverhalten.