Umsatzsteuerliche Besonderheiten im Onlinehandel und über Amazon
Der Onlinehandel kann umsatzsteuerlich kompliziert werden, wenn der Händler seine Ware aus dem Ausland bezieht. Häufig gibt der inländische Händler eine Bestellung, wenn sie eingeht, an den ausländischen Lieferanten weiter; dieser, oft ein Konzernunternehmen, schickt die Waren dann direkt an den Endkunden. Ob dabei deutsche Umsatzsteuer anfällt oder ausländische, hängt von der Ausgestaltung ab (Stichwort „Reihengeschäft“). Darauf haben Sie aber durchaus Einfluss. Wir helfen Ihnen dabei, dass Sie den für Sie relevanten Grundfall von vornherein richtig behandeln oder entsprechend (um)gestalten.
Amazon bietet Onlinehändlern verschiedene Optionen. Eine davon ist, dass der Händler seine Ware quasi auf Vorrat in ein deutsches Amazon-Lager liefert, aber selbst als Verkäufer auftritt; dann kümmert sich Amazon um den Versand, wenn eine Bestellung eingeht. Amazon bietet Händlern an, für eine reduzierte Gebühr zuzulassen, dass die Ware aus dem deutschen Amazon-Lager in ein ausländisches (EU-) Lager gebracht wird. Geht eine Bestellung ein, verschickt Amazon die Ware direkt von dort an den deutschen Endkunden. Durch diese Gestaltung kann der deutsche Händler im EU-Ausland steuerpflichtig werden. Sie sollten prüfen (lassen), ob die Gebührensenkung nicht durch den steuerlichen Mehraufwand aufgezehrt wird.