Schwerpunkte
Kleine und mittelständische Unternehmen
Kleine und mittelständische Unternehmen unterstützen wir von A bis Z: Wir übernehmen Ihre Buchführung und Ihre Lohnbuchhaltung, erstellen Ihren Jahresabschluss und Ihre betrieblichen Steuererklärungen.
Wir beraten Sie umfassend, wenn Sie Betriebsteile, Immobilien oder Beteiligungen dazukaufen oder veräußern möchten. Wir haben jahrelange Erfahrung mit Umwandlungsfällen (Rechtsformwechsel, Verschmelzungen, Ausgliederungen und dergleichen), mit grenzüberschreitender Tätigkeit, mit der Trennung zwischen Besitz und Betrieb (Betriebsaufspaltungen) und mit komplizierten Spezialfragen.
Natürlich zählt auch die Unternehmensnachfolge dazu: Verkauf, Schenkungen, steuerliche Testamentsplanung.
Immobilieninvestitionen
Wir beraten Sie bei Investitionen in Wohn- und Gewerbeimmobilien bei den vielen immobilienspezifischen steuerlichen Besonderheiten bei Kauf, Vermietung und Verkauf.
Einige der Stichworte sind: steuerfreier Verkauf, Drei-Objekte-Grenze, Vermeidung der Gewerbesteuer bei Objektgesellschaften („erweiterte Kürzung“ bei der Gewerbesteuer), umsatzsteuerliche Folgen von Kauf, Verkauf und sogar bei manchem Mieterwechsel (!), Vermeidung oder Minderung der Grunderwerbsteuer bei Anteilskäufen. Lesen Sie hier mehr dazu.
Gemeinnützige Körperschaften
(Non-Profit-Organisationen)
Wir haben viele Jahre Erfahrung in der Beratung gemeinnütziger Vereine, gemeinnütziger GmbHs (gGmbH) und Stiftungen. Sie sind von der Körperschaftsteuer und von der Gewerbesteuer befreit. „Kostenlos“ gewährt der Staat diese Befreiung aber nicht: Um sie zu erlangen und später dauerhaft zu behalten, müssen besondere steuerliche Voraussetzungen erfüllt werden. Das gilt bei der Gründung wie auch in der laufenden Arbeit und natürlich auch bei Änderungen der Struktur. Diese Vorgaben schränken den Vorstand in seiner Entscheidungsfreiheit durchaus ein – er sollte also vorab klären, ob das, was er plant, steuerlich unbedenklich ist.
Und: Die Steuerbefreiung gilt längst nicht für alle Steuern, besonders nicht für die Umsatzsteuer. Manche „Spende“ kann, mit den Augen des Finanzamts gesehen, umsatzsteuerpflichtig sein. Das sagen wir Ihnen dann schon vorher, und wir zeigen Ihnen, wie Sie es vermeiden, oder wie Sie damit umgehen. Wobei und womit wir gemeinnützige Organisationen unterstützen, lesen Sie hier.
Presse
Rechtsanwalt Mathias Lindemann äußerte sich in der Frankfurter Rundschau am 14. November 2019 zum Thema "Vereine müssen sich politisch äußern dürfen".
Steuererklärungen
Wir erstellen jährliche Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer, Gesellschafter oder Geschäftsführer, natürlich einschließlich aller Einkunftsarten, z. B. aus der Vermietung von Eigentumswohnungen.
Auch bei besonderen, nicht jährlichen Steuererklärungen unterstützen wir Sie, insbesondere bei Erbschaft- oder Schenkungsteuererklärungen oder bei der Grunderwerbsteuer. Mehr Einzelheiten finden Sie hier.